Vergabeprozess

Der Vorstand prüft den Antrag im Allgemeinen, konkretisiert die mögliche finanzielle Vergabesumme und verlangt allenfalls Anpassungen vom Antragssteller. Den definitiven Antrag leitet der Vorstand danach mit einer Empfehlung an die Mitglieder weiter, welche mit einfachem Mehr über die Gesuche entscheiden. Der Vorstand ist berechtigt, aussichtslose Anträge im Vorfeld abzulehnen.

 

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